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28.08.06 Überlegungen zum Thema

Es wundert und verwirrt heute niemanden, wenn z.B. der Ehemann orthodox und die Ehefrau katholisch ist. Belarussische Tataren sind Moslems, heiraten aber oft Christen. Es gibt auch Juden, Lutheraner, Protestanten... Im Lande sind 25 Konfessionen, 2971 Religionsgemeinschaften, darunter — 142 Gemeinschaften der allgemeinkonfessionellen Bedeutung: Missionen, geistliche Lehranstalten, Diözesen, Vereinigungen, Kloster, Bruderschaften, Schwesterschaften angemeldet. Ihre gegenseitigen Beziehungen mit dem Staat und der Gesellschaft werden durch das 2002 verabschiedete Gesetz “Über Gewissens- und Religionsfreiheit” geregelt, das von allen Konfessionen unterstützt wurde. Artikel 6 des Dokumentes mit dem Titel “Religiöse Gleichberechtigung” lautet: “Religionen und Konfessionen sind gesetzlich gleichberechtigt”.

Im Vorspruch des Gesetzes wird die besondere Rolle der fünf für Belarus geschichtlich traditionellen Konfessionen hervorgehoben: das Orthodoxe Christentum, Katholizismus, Islam, Judaismus und Luthertum. An der Spitze liegt dabei die Belarussisch-Orthodoxe Kirche, deren Mitglieder etwa 80 Prozent Gläubiger sind. Katholiken machen eine wesentliche Gruppe aus — 14 Prozent. Nichts zu wundern: Unter den Bürgern des Staates gibt es etwa 400 Tausend ethnische Polen. Übrigens, belarussischen Pass haben Vertreter der fast 140 Nationalitäten. Man kann sich vorstellen, wie viel Religionen und Konfessionen sie bekennen! Der Staat gibt sich alle Mühe, damit bei der Entrichtung des Tributs an dominierende Konfessionen, die einen besonderen Beitrag zur Geschichte und Kultur des Landes und der Nation geleistet haben, niemand beeinträchtigt oder beleidigt wird.

Viele Orte des Planeten stehen in Flammen härtester Kriege, deren Teilnehmer entweder mit dem religiösen Fanatismus angesteckt sind oder ihre grausamen Taten mit Glaubenslosungen verschleiern. Desto gewichtiger ist das Ergebnis der allgemeinen Bemühungen im Belarussischen Haus. Es ist unmöglich, Gott zu lieben, ohne seinen Nächsten zu lieben. Die Verabschiedung des Gesetzes “Über Gewissens- und Religionsfreiheit” hat seinerzeit viele Diskussionen in der Gesellschaft ausgelöst. Auf der Grundlage böser Erfahrungen hatten die Gläubigen Angst, dass ihre Rechte und Freiheiten beeinträchtigt werden. Aber das Leben widerlegte überzeugend die Befürchtungen der Skeptiker.

Vor kurzem feierte Belarus das 60jährige Jubiläum der Befreiung von den deutsch-faschistischen Eroberern und das 60jährige Jubiläum des Sieges im Großen Vaterländischen Krieg. In allen Gotteshäusern des Landes wurden Gedenkgottesdienste über die Opfer des Hitlerterrors durchgeführt.
Faschisten haben die Märtyrer nach dem Glaubensbekenntnis nicht unterschieden. Deswegen hat man sich gemeinsam gerettet, sowie gemeinsam gegen den Feind gekämpft. Hunderte dem Tode geweihten Juden wurden damals von den Belarussischen Einwohnern in deren Häusern versteckt. Viele Jahre später hat man solche selbstlose Menschen die Gerechten der Welt genannt. Ein Viertel der 2 Tausend in diese Ehrenlisten schon eingetragenen Menschen sind unsere Landsleute! Es sei erwähnt, dass Belarus Präzedenzland ist, wo die Beziehungen zwischen der Stammbevölkerung und den Juden am meisten eng und tolerant sind. Die Rede ist nicht nur von den Holocaust-Zeiten. Diese Beziehungen haben sich viel früher herausgebildet. Auf der belarussischen Erde sind nie die so genannten Pogrome aufgestanden — ein seltsames Beispiel für die Weltgeschichte. Die interkonfessionelle Eintracht im Lande ist ein in Vielem historisch determiniertes Ergebnis. In Belarus haben ihre echte Heimat Tataren gefunden, die nicht als Eroberer, sondern nach einer Einladung vor 600 Jahren gekommen sind. Sie haben die Erde gepflügt, Häuser gebaut, mutig mit den Feinden des Heimatlandes gekämpft, sich mit den Nachbarn verständigt und natürlich Moscheen errichtet, wo sie über den Frieden und das Glück in ihren Häusern gebetet haben.

Der Slukzer Metropolit und Minsker Filaret, Patriarchatseksarch des gesamten Belarus zitiert in seinen Predigten und Reden oft das christliche Gesetz: “Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch!” Dieses Postulat ist schon aus der Kategorie der religiösen Gebote ins Gesetzbuch der allgemeinmenschlichen Regeln übergegangen und ist eine eigenartige Grundlage, auf der eine komplizierte Konstruktion der gesellschaftlichen, darunter auch interkonfessionellen Zusammenarbeit und der bürgerlichen Verständigung in Belarus errichtet wird.


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