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Der Präsident der Republik ist Staatsoberhaupt, Garant der Verfassung und der Zivilrechte. Laut dem Grundgesetz verkörpert er die Einheit des Volkes, garantiert die Durchführung der Innen- und Aussenpolitik des Staates, vertritt die Republik Belarus in ihren Verhältnissen mit anderen Staaten und internationalen Organisationen. Der Präsident trifft Massnahmen zur Sicherung der Souveränität der Republik Belarus, ihrer Nationalsicherheit und territorialer Integrität, sichert die politische und wirtschaftliche Stabilität, den Wechsel und die Zusammenarbeit der Staatsinstitutionen, indem er als Vermittlungsperson zwischen ihnen auftritt.

Er verabschiedet Erlasse und Dekrete, die die gesetzliche Rechtskraft im ganzen Hoheitsgebiet der Republik Belarus haben. Direkt oder über entsprechende Behörden gewährleistet der Präsident die Vollziehung von diesen Dekreten und Erlassen.

Das Vertretungs- und Gesetzgebungsorgan der Republik Belarus ist das Parlament – die Nationalversammlung. Es setzt sich aus 2 Kammern, der Repräsentantenkammer und dem Rat der Republik zusammen. Die Repräsentantenkammer besteht aus 110 Abgeordneten, die in allgemeiner, freier, gleicher, direkter und geheimer Wahl gewählt werden. Abgeordneter der Repräsentantenkammer kann weissrussischer Staatsangehöriger nach der Vollendung des 21.Lebensjahres werden. Der Rat der Republik ist die Kammer der territorialbezogenen Vertretung. Für jeden Bezirk (Oblast) und die Stadt Minsk werden je acht Abgeordnete des Rats der Republik in geheimer Abstimmung gewählt. 8 Mitglieder werden vom Präsidenten berufen. Weissrussischer Staatsangehöriger nach der Vollendung des 30.Lebensjahres wohnhaft im entsprechenden Bezirk bzw. in der Stadt Minsk während der letzten 5 Jahre kann Abgeordneter des Rates der Republik werden.

Die Gerichtsmacht wird durch Allgemeingerichte (das Oberste, Gebiets- , Kreis- und Stadtgericht) und Wirtschaftsgerichte (das Oberste, Gebiets- , Kreis- und Stadtwirtschaftsgericht) ausgeübt. Das Verfassungsgericht prüft, ob die Gesetze mit der Verfassung übereinstimmen. Der Generalstaatsanwalt führt die Aufsicht über die Vollziehung von Gesetzen, Dekreten und anderen Rechtsakten durch alle staatlichen Regierungsinstitutionen, Ortssowjets und andere juristische und natürliche Personen.

Staatssymbole

Die Staatsflagge und das Staatswappen der Republik Belarus sind ihre Symbole als eines souveränen Staates. Sie wurden infolge des im Mai 1995 stattgefundenen Referendums durch Erlass des Präsidenten des Landes bestätigt.

Staatsflagge


Die Staatsflagge der Republik Belarus stellt eine rechteckige Stoffbahn dar, die sich aus zwei waagerechten farbigen Streifen zusammensetzt: oben - ein zwei Drittel der Breite einnehmender roter Streifen, unten - ein grüner Streifen, der ein Drittel der Bahnbreite einnimmt. Am Schaft ist senkrecht das belarussische Nationalornament positioniert rot auf weißem Feld, das ein Neuntel der Flaggenlänge ausmacht. Das Breite/Länge Verhältniss ist 1:2. Die Flagge wird an einem goldgestrichenen (ockerfarbigen) Flaggenstock befestigt.

Staatswappen

Das Staatswappen stellt einen grünen Landesgrenzenumriss der Republik Belarus in goldenen Strahlen der über der Erdkugel aufgehenden Sonne dar. Über dem Umriss befindet sich ein fünfzackiger roter Stern. Das Wappen ist von einem Kranz aus goldenen Ähren umgeben, rechts mit Klee- und links mit Leinblüten durchsetzt. Die Ähren sind von einem rotgrünen Band umbunden mit der goldenen Aufschrift unten in belarussischer Sprache "Republik Belarus".